Garten pachten

Kleingarten – Was bedeutet das?

Eine Kleingartenanlage braucht bestimmte Ordnungen und Regeln. Wir verfolgen das Ziel, dass allen Gartenfreunden ein gleiches Maß an Freiraum erhalten bleibt. Die Voraussetzungen dafür sind in der Satzung des Vereins, dem Unterpachtvertrag und der Gartenordnung niedergelegt, die im Interesse eines guten Miteinanders eingehalten werden müssen.

Die Pächter haben gegen Bezahlung der Pacht das Nutzungsrecht an ihren Parzellen. Sie können diese Parzellen nach Vorgaben der Gartenordnung und des Pachtvertrages bepflanzen und auch bestimmte zugelassene Baulichkeiten errichten.
Der Schutz durch Einbindung in den Rahmen des Kleingartengesetzes bringt auch Pflichten mit sich, wie z. B. die gemischte Nutzung der Parzelle für den Anbau gartenbaulicher Erzeugnisse und zur Erholung.

Falls Sie Neuling sind in Bezug auf Gartenarbeit beraten wir Sie gerne.  
  • Sprechen Sie uns an oder kommen Sie zu unseren Sprechstunden.
  • Eine ausgebildete Fachberaterin für Pflanzen und Bäume hilft Ihnen weiter.
  • Unser Gartenobmann unterstützt Sie in jeder Hinsicht.
  • Auch Nachbarn geben ihre Erfahrungen gerne weiter.
Hier ein paar wichtige Details:
  • Kleingarten kommt von gärtnern, das heißt Sie harken, legen Beete an, säen, pflanzen, jäten Unkraut, mähen Rasen, gießen und ernten Obst und Gemüse. So haben Sie jede Menge Spaß und Erholung, fühlen sich glücklich beim Gärtnern und anschließendem Grillen mit Familie und Freunden.
  • Nur ein Teil der Gartenfläche muss bepflanzt werden.
  • Jeder Gartenbesitzer leistet im Jahr 6 Arbeitsstunden zur Erhaltung der Gemeinschaftsflächen.
  • Es muss Rücksicht genommen werden auf seine Gartennachbarn.
  • Vom Bezirksverband gibt es eine verbindliche Gartenordnung, an die Sie sich halten müssen.
  • Zur Erhaltung der Anlage und zur Pflege des Gemeinschaftsgedankens veranstalten wir jährlich mehrere Feste und sind daher auf die Teilnahme der Gartenpächter angewiesen.

Interesse?

Bitte nehmen Sie sich Zeit, das Anmeldeformular auszufüllen. Wir setzen uns anschliessend mit Ihnen in Verbindung.

Die persönlichen Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Bitte lesen Sie vor Ihrer Bewerbung unbedingt die nachfolgende Gartenordnung und die Vereinsatzung durch.

Hinweis:

Aus einer Bewerbung entsteht kein Rechtsanspruch über eine Aufnahme in die Bewerberliste oder über die Zuteilung einer Kleingartenparzelle.

Ihre Bewerbung:
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